Leistungen
Meine Leistungen umfassen insbesondere die anwaltliche Beratung oder Vertretung in den Schwerpunkten Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Erb- und Familienrecht sowie Arbeitsrecht.
Die zu erwartenden Kosten durch die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts bestimmen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, in dessen Anlage nach Nummerierung und Leistung die Vergütung durch einen Faktor oder einen Betrag bezeichnet ist. Im Falle eines angegebenen Faktors ergibt das Produkt der nach dem Gegenstandswert bestimmten Gebühr die Vergütung. Der Gegenstandswert beinhaltet das wertmäßige Interesse.
Besonderheit ergeben sich für Versicherungsnehmer einer Rechtsschutzversicherung. Der von der Rechtsschutzversicherung vertraglich zu übernehmende Versicherungsschutz ist aus dem Versicherungsschein in Verbindung mit den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) zu entnehmen. Bei einer vereinbarten Selbstbeteiligung wäre im Falle einer Kostenlast der eigene Anteil an den zu tragen Kosten hierauf begrenzt.
Gerne stehe ich Ihnen auch zur Verfügung, um Ihnen bei einer kurzen kostenfreien Anfrage einen ersten Überblick über die möglichen Kosten für eine Beratung bzw. für eine Vertretung oder für ein mögliches Kostenrisiko bei einem gerichtlichen Verfahren zu verschaffen.
Als APRAXA-Mitglied stehe ich mit vielen Rechtsschutzversicherungsunternehmen im Interesse ihrer Versicherungsnehmer/innen in besonderer Leistungsbeziehung.